Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen verlängert sich für Steuerzahler die Frist für den Widerspruch gegen den Steuerbescheid von einem Monat auf ein Jahr. Schuld ist ein Formfehler des Finanzamts in seiner Rechtsbehelfsbelehrung.
Das Finanzgericht Niedersachsen deckte einen Formfehler des Finanzamts in der Rechtsbehelfsbelehrung auf. Der Fehler besteht in dem fehlenden Hinweis, dass ein eventueller Widerspruch gegen den Bescheid auch per E-Mail eingereicht werden kann. In der Belehrung heißt es nur, der Widerspruch solle schriftlich eingereicht werden. Die E-Mail sei aber keine Unterform, sondern gelte gleichberechtigt als rechtskräftiges, schriftliches Dokument. Da das Finanzamt nicht auf die Möglichkeit dieser Form des Widerspruchs hinweist, wird nach dem Urteil der Richter die ganze Rechtsbehelfsbelehrung hinfällig (Az. 10-K-275/11).
Gut für Steuerzahler: ein ganzes Jahr Zeit für den Widerspruch
In der Rechtsbehelfsbelehrung heißt es, der Steuerzahler habe einen Monat Zeit für den Widerspruch. Diese Frist verlängert sich durch den Formfehler auf ein ganzes Jahr. Die Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung WWS Wirtz, Walter und Schmitz rät allen Steuerzahlern, diese Möglichkeit zu nutzen und den Bescheid des Finanzamts gründlich zu kontrollieren.