Mehr als 100.000 Rentnern drohen Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen, der Bund der Steuerzahler kritisiert die Vorgehensweise.
Unangenehme Post erhielten in den letzten Tagen bis zu 100.000 Rentner von den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen. Sie wurden aufgefordert, eine Steuererklärung für die vergangenen Jahre einzureichen. Eine Sprecherin des NRW-Finanzministeriums erklärte gegenüber der “Rheinischen Post” (Düsseldorf), dass die Finanzverwaltung nach Hochschätzung von rund 100 000 Rentnern ausgehe. Bisher wären diese Personen steuerlich nicht aufgeführt worden und seien daher angeschrieben worden.
Steuernachzahlungen befürchtet
Katharina te Heesen, Rechtsanwältin beim Bund der Steuerzahler NRW, befürchtet, dass den Rentnern heftige Steuernachzahlungen samt Nachzahlungszinsen ins Haus stehen. Der Bund der Steuerzahler wehrt sich gegen die Nachzahlungszinsen und hat beim Finanzgericht Düsseldorf Klage auf Erlass der Nachzahlungszinsen eingereicht.
Nichtveranlagungs-Bescheinigung hilft nicht
Te Heesen bemängelt, dass sich sogar Personen angeschrieben worden wären, denen vom Finanzamt zuvor Nichtveranlagungs-Bescheinigungen ausgestellt worden wären. Ihrer Ansicht ist es unbillig, durch das Vertrauen, dass durch die Ausstellung der Nichtveranlagungsbescheinigung hervorgerufen worden sei, für diese Menschen auch noch Nachzahlungszinsen in Höhe von sechs Prozent der Steuerschulden pro Jahr zu erheben.
Später Abgleich mit den Rentenversicherungen
Seit 2005 werden die Renten nachgelagert besteuert. Laut Finanzministerium stand aber erst im Jahr 2010 der Datenabgleich mit den Rentenversicherungen. Auf Basis ihrer Rentenbezugsmitteilungen erfolgen die Aufforderungen zur Steuererklärung.