Finanztransaktionssteuer belastet Privatanleger doppelt

Der Gesetzentwurf der EU-Kommission zur Finanztransaktionssteuer weist Schwächen auf und führt zu einer doppelten Belastung für Privatanleger.

Die EU-Kommission hat den Gesetzentwurf zur Finanztransaktionssteuer vorgelegt, dieser weist nach Angaben der Börse Stuttgart Schwächen auf und belastet Privatanleger doppelt.

Mit einer doppelten Belastung müssen Privatanleger aufgrund der Finanztransaktionssteuer rechnen, der von der EU-Kommission vorgelegte Gesetzentwurf weist nach Angaben der Börse Stuttgart Schwächen auf. Demnach führt die Finanztransaktionssteuer zu erheblichen Nachteilen im Wertpapierhandel in Deutschland und europaweit sowie für die Effizienz der Märkte. Der Gesetzentwurf mit der Steuer für alle Geschäfte mit Finanzinstrumenten in den teilnehmenden EU-Staaten reichen weit über die bisher vorgesehenen Pläne hinaus.

Spaltung des Wettbewerbs innerhalb der EU droht
Da die Attraktivität von Finanzprodukten aus den Ländern mit Finanztransaktionssteuer rückläufig sein wird, kommt es zu einer Spaltung des Wettbewerbs innerhalb der EU. Besonders für Privatanleger wird der Handel mit solchen Produkten deutlich teurer, wie der Vorstand der Boerse Stuttgart AG, Dr. Christoph Boschan, erläutert. Die Börse Stuttgart fordert daher vehement, dass Privatanleger von der Finanztransaktionssteuer ausgenommen werden. Die Privatanleger müssten die Finanztransaktionssteuer beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren entrichten und anderseits kommt es zu einer Abwanderung der Liquidität von den Handelsplätzen in Ländern mit Finanztransaktionssteuer. Durch die daraus resultierende Vergrößerung der Spreads werden die Anleger zusätzlich belastet.

Bisherige Erfahrungen in Frankreich:
Die Erfahrungen in Frankreich mit der Finanztransaktionssteuer auf Aktien verdeutlichen die Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Die Finanztransaktionssteuer führt zu höheren Transaktionskosten, zu sinkenden Handelsvolumen der betroffenen Wertpapiere und zu einer Reduzierung der Liquidität an den Märkten. Daraus wiederum folgt eine verringerte Marktqualität, die die Beschaffung von Eigenkapital für die Unternehmen erschwert und deren Investitionsfähigkeit ausbremst.

Keine Zielerreichung durch den neuen Gesetzentwurf:
Nach Ansicht der Börse Stuttgart kann mit dem aktuellen Gesetzentwurf das Ziel der Politik, die Verursacher der Finanzkrise an den daraus resultierenden Kosten zu beteiligen, nicht realisiert werden. Die Gründe für die Finanzkrise resultieren aus dem unregulierten außerbörslichen Wertpapierhandel, den so genannten OTC-Geschäften. Daher wäre das italienische Modell zur Finanztransaktionssteuer eine ideale Lösung, da die Verursacher der Finanzkrise direkt an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, indem für OTC-Geschäfte eine doppelte Steuerhöhe geplant ist.