Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung soll verlängert werden

Um besser gegen Steuerhinterziehung angehen zu können, will der Bundesrat eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre durchsetzen.

Der Forderung des Bundesrats zufolge soll die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung verlängert und damit auf 10 Jahre erhöht werden.

Mit einem Gesetzentwurf fordert der Bundesrat die Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung, um diese besser bekämpfen zu können. Der Bundesrat plädiert für eine Anhebung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre für alle Fälle.
Als Grund für die Forderung ergeht vom Bundesrat der Hinweis, dass die Verjährung der Steuerfestsetzung in der Regel bei 10 Jahren liegt, wenn es sich nicht um besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung handelt. Die Verjährung der Strafverfolgung dagegen liegt bei nur 5 Jahren.

Möglichst gleich lange strafrechtliche Ahndung:
Der Bundesrat will mit seiner Forderung erreichen, dass eine strafrechtliche Ahndung bei allen Steuerstraftaten möglichst gleich lang erfolgen kann, nicht zuletzt hinsichtlich der zahlreichen Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit Vermögensanlagen im Ausland, die seit 2010 ans Tageslicht kamen.