Einkommen nicht mehr relevant für Kindergeldanspruch
Die Einkommensüberprüfung soll dem Entwurf zufolge für alle Auszubildenden entfallen, die sich in ihrer ersten Berufsausbildung befinden und unter 25 Jahren alt sind. Dann sollen die Eltern ausnahmslos einen Anspruch auf Kindergeld haben, unabhängig von der Ausbildungsvergütung. Grundsätzlich wird nach der Beendigung des Ausbildungsvertrags von einer finanziellen Unabhängigkeit des Kindes ausgegangen. Aber auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Beginnt das Kind eine zweite Berufsausbildung oder ein Studium und jobbt zusätzlich weniger als 20 Stunden pro Woche, sollen die Eltern auch dann noch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Durch die Stundenzahlbegrenzung sollen diejenigen aus dem Raster fallen, die trotz voller Berufstätigkeit ein Studium angeben, nur um weiterhin anspruchsberechtigt zu sein.
In 2011 bleibt alles beim Alten
Noch einmal zur Verdeutlichung: Die Verdienstgrenzen für 2011 gelten auch weiterhin. Sollte der Wegfall der Einkommensüberprüfung Gestalt annehmen, ist damit frühestens Anfang 2012 zu rechnen. Der Referentenentwurf, der die Neuregelung ab dem 01. Januar 2012 vorsieht, ist noch nicht beschlossene Sache, sondern muss sich erst im parlamentarischen Verfahren bewähren und möglicherweise einige Änderungen über sich ergehen lassen.