Auch bei unverheirateten Paaren doppelte Haushaltsführung absetzbar

In bestimmten Fällen muss das Finanzamt auch bei unverheirateten Paaren eine doppelte Haushaltsführung berücksichtigen. So entschied jetzt das FG Münster.

Der Streitfall des FG Münster drehte sich um ein unverheiratetes Paar, welches bei der Steuererklärung die doppelte Haushaltsführung für das Jahr vor der Heirat geltend machte. Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Das FG Münster entschied jedoch zu Gunsten des Paares.

Verlagerung des Lebensmittelpunkts ist entscheidend
Im vorliegenden Fall bewohnte die Klägerin gemeinsam mit ihrem Partner dessen Wohnung in der Urlaubszeit und an den Wochenenden, in der Woche wohnte sie in einer eigenen Wohnung 90 Kilometer entfernt, wo sich ihr Arbeitsplatz befand.

Da sie sich nicht an den Kosten der Wohnung ihres Partners beteiligt hatte, erkannte das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht an. Das FG Münster entschied jedoch anders, denn in den Augen der Richter hatte sich der Lebensmittelpunkt der Frau deutlich verlagert, was ja auch an der späteren Heirat zu sehen sei.

In diesem Fall sei es nicht notwendig, die Wohnung des Partners als Erstwohnsitz zu melden und sich an den finanziellen Kosten für die Wohnung zu beteiligen. Die Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung müssten somit anerkannt werden (FG Münster vom 20.12.2011, 1 K 4150/08, Revision zum BFH wurde zugelassen).