Wohngeld & Kindergeld 2025: So kombinieren Familien beide Leistungen clever

Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen können auch im Jahr 2025 weiterhin mehrere staatliche Leistungen gleichzeitig beziehen. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, lassen sich das Kindergeld, der Kinderzuschlag und das Wohngeld miteinander kombinieren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf eine monatliche Förderung von über 1.000 Euro kommen.

Zum 1. Januar 2025 war das Kindergeld auf 255 Euro pro Kind erhöht worden. Zusätzlich erhalten berechtigte Familien bis zu 297 Euro pro Kind und Monat als Kinderzuschlag. Parallel dazu kann auch ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden, dessen Höhe sich nach Einkommen, Mietkosten und Haushaltsgröße richtet.

Anspruch abhängig von Einkommensgrenzen

Voraussetzung für den Kinderzuschlag ist unter anderem ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro bei Paaren oder 600 Euro bei Alleinerziehenden. Das Einkommen muss ausreichen, um den Bedarf der Familie annähernd zu decken – ohne Anspruch auf Bürgergeld auszulösen. Auch das Wohngeld ist einkommensabhängig und kann nur beantragt werden, wenn kein Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II besteht.

Die Höhe des Wohngelds hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete ab. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) kann eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern je nach Wohnort mehrere Hundert Euro pro Monat erhalten.

Rechenbeispiel: Über 1.300 Euro im Monat möglich

Ein Beispiel verdeutlicht das mögliche Entlastungspotenzial: Eine Familie mit zwei Kindern, einem Bruttoeinkommen von 2.400 Euro und einer monatlichen Warmmiete von 900 Euro, kann neben dem Kindergeld (510 Euro) einen Kinderzuschlag von rund 550 Euro sowie zusätzlich rund 240 Euro Wohngeld erhalten – insgesamt also etwa 1.300 Euro pro Monat an staatlicher Unterstützung.

Beispielrechnung: So viel Förderung ist 2025 drin

Familienkonstellation:
2 Erwachsene, 2 Kinder (3 und 6 Jahre)
Bruttogehalt insgesamt: 2.400 €/Monat
Warmmiete: 900 €/Monat

Leistung Betrag
Kindergeld (2 x 255 €) 510 €
Kinderzuschlag ca. 550 €
Wohngeld ca. 240 €
Gesamtsumme 1.300 €

Hinweis: Die tatsächlichen Beträge hängen von Einkommen, Wohnort und Mietkosten ab. Die Zahlen dienen als Orientierung.

Antrag bei unterschiedlichen Stellen notwendig

Die Leistungen müssen getrennt beantragt werden. Für das Kindergeld und den Kinderzuschlag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Das Wohngeld wird bei den Wohngeldstellen der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt.

Kindergeld beantragen – So funktioniert’s 2025

Kindergrundsicherung verzögert sich

Die ursprünglich für 2025 geplante Einführung der Kindergrundsicherung, die mehrere Leistungen bündeln sollte, ist auf frühestens 2026 verschoben worden. Bis dahin bleibt es beim bisherigen System. Die Bundesregierung empfiehlt, bestehende Fördermöglichkeiten vollständig auszuschöpfen.

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