pendlerpauschale 2009 + Steuerrückerstattung schnellst möglich erwartet – Mehr Geld in den Taschen der Bürger heißt mehr Konsum – Urteil stärkt Konjunktur
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 09.12.2008 entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale nicht mit dem Grundgesetz konform geht und daher die Anwendung der alten Regelung rückwirkend angeordnet.
Die alte Regelung zur Pendlerpauschale gewährte jedem Pendler 30 Cent pro km, der zwischen Arbeitsstelle und Wohnung lag. Die Pendlerpauschale verringerte so das zu versteuernde Einkommen und half, die Kosten für Fahrzeug und Kraftstoff zu decken, die für die Fahrt zur Arbeit und zurück aufgewendet wurden. Die ab 01.01.2007 eingeführte neue Regelung zur Pendlerpauschale sah nun vor, dass Pendler keine Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr steuerlich geltend machen konnten, sofern die Strecke unter 21 km lag. Ab dem 21. km erlaubte die Härtefallregelung das Ansetzen von 30 Cent/km, die ersten 20 km blieben unbeachtet. Diese Regelung wurde nun rückwirkend gekippt, zur Freude unzähliger Pendler.
Geld zurück wird von Merkel begrüßt.
Bundeskanzlerin Merkel, die sich zur Zeit der Urteilssprechung auf Grund deutsch-polnischer Regierungskonsultationen in Warschau befand, begrüßte die Entscheidung der obersten Richter: "Ich halte es für absolut richtig, das wir das Geld angesichts der Wirtschaftslage jetzt den Menschen direkt zurückgeben." Sie erwartet durch die Steuererstattungen einen Stimulationsschub für den Konsum in Deutschland.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück jedoch zeigt sich unzufrieden: "Wir sind enttäuscht, aber selbstverständlich ist das Urteil bindend und zu respektieren." Er geht davon aus, dass durch das Urteil insgesamt etwa 7,5 Milliarden Euro Steuern verloren gehen.
Die Pendlerpauschale und die Steuer – Finanzämter müssen zahlen
Die Finanzämter werden nun angewiesen, die fälligen Rückzahlungen in Milliardenhöhe so schnell wie möglich an die Berufspendler zu veranlassen. Es gilt wie früher die Regelung, dass Pendlerinnen und Pendler ab dem ersten Kilometer der Strecke zischen Wohnsitz und Arbeitsplatz 30 Cent/km absetzen können. Das kann für einen "durchschnittlichen Beschäftigten" mit 20 km Entfernung zum Arbeitsort eine Verringerung der Steuerschuld von 350 Euro ausmachen, die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert sich um 1.320 Euro, sofern der Arbeitnehmerpauschbetrag durch andere Werbungskosten komplett ausgenutzt ist.
Wurden in der Steuererklärung 2007 trotz Aufhebung der Pendlerpauschale Angaben hierzu gemacht, wird die Erstattung automatisch veranlasst. Wurden hierüber keine Angaben gemacht, muss der Steuerpflichtige dies seinem Finanzamt mitteilen, welches dann von Amts wegen die Änderung in der Steuerfestsetzung für das Jahr 2007 veranlassen muss.
Steuererklärung mit Steuerrückzahlung für fehlende Pendlerpauschale
Fällige Steuerrückzahlungen sollen nun schnellstmöglich erfolgen, denn eine zügige Auszahlung sorgt für mehr Geld in den Geldbeuteln der Verbraucher und wird für eine Steigerung der Konsumfreudigkeit sorgen. Schon zwischen Januar und März 2009 werden Rückzahlungen in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro erwartet, die aus Steuererklärungen der Jahre 2007/08 stammen. Das Kippen der Pendlerpauschale und der damit verbundene Geldsegen können also nur gut für die Konjunktur sein. Die Bundesregierung plant auf Grund der momentan schwierigen wirtschaftlichen Lage keine Maßnahmen zur Kompensation der Steuerausfälle.